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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, wenn die bisherigen Verurteilungen und Ermittlungsverfahren eines Fahrers darauf schließen lassen, dass er sein hohes Aggressionspotential in Konfliktsituationen im Straßenverkehr nicht beherrschen kann. Generalisierte und gewohnheitsmäßige Fehleinstellungen und Fehlreaktionen, die sich in allgemeinrechtlichen Straftaten zeigen, können Verhaltensmuster darstellen, die sich auch negativ auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken und die Verkehrssicherheit gefährden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |