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Ein Kfz-Reparaturbetrieb darf Versicherungsnehmern einer Kfz-Versicherung keine Nachlässe gewähren, die nicht in der Abrechnung der Reparaturleistungen erkennbar sind, insbesondere nicht durch die verdeckte Übernahme der Selbstbeteiligung im Gegenzug für einen Werbepartnervertrag. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche scheitern mangels konkreten Wettbewerbsverhältnisses. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |