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Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG 21-P" nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht (entgegen AG Sigmaringen, Urteil vom 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 -, BeckRS 2010, 14721). (Leitsätze des Gerichts) |