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Der Schwacke-Automietpreisspiegel im Modus-Tarif für das jeweilige Postleitzahlengebiet ist nach wie vor eine geeignete Schätzgrundlage für die Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; die Untersuchung des Fraunhofer-Instituts bietet keinen Anlass, von dessen Anwendung abzusehen. Ein pauschaler Aufschlag von 25 % auf den Normaltarif für unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters ist in der Regel gerechtfertigt, wenn der Geschädigte darlegt und beweist, dass dieser Aufschlag objektiv erforderlich war und er seiner Erkundigungspflicht nachgekommen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |