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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, insbesondere bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV). Wird nach einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aufgrund eines positiven Gutachtens erneut Cannabiskonsum nachgewiesen, ist die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Anordnung einer weiteren medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtmäßig, da die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als nicht gegeben anzusehen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |