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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 7,9 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann. Ein solcher Wert rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Wer mindestens zweimal und damit im Rechtssinne gelegentlich Cannabis konsumiert und zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann, ist als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |