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Die Aktivlegitimation des Leasingnehmers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist nach den Allgemeinen Leasingbedingungen für Geschäftsfahrzeuge gegeben, wenn er die notwendigen Reparaturarbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen hat und kein Totalschaden vorliegt. Bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten können die Kosten für die Beseitigung von Lackantragungen auf Metallflächen durch einen Fahrzeugaufbereitungsbetrieb zugrunde gelegt werden, wenn dies günstiger ist als durch einen Lackier- oder Karosseriebaubetrieb. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |