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Dem Kläger steht gegen die Beklagte wegen der Beschädigung seines Pkws durch vom Dach herabgefallene Eisbrocken und Eiszapfen ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 7 der Straßenordnung der Stadt Wuppertal zu. § 7 der Straßenordnung ist ein Schutzgesetz, das den Einzelnen vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum von Straßenbenutzern schützen soll und dessen Verletzung eine Haftung begründet, wenn der Ordnungspflichtige weder die Gefahren beseitigt noch den Gefahrenbereich absperrt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |