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Ein Käufer kann die Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages verlangen, wenn das erworbene gasbetriebene Fahrzeug wiederholt Funktionsstörungen, insbesondere ein Aufleuchten der Motorkontrollleuchte und unrunden Lauf, aufweist, die auch nach mehreren Werkstattaufenthalten und Reparaturmaßnahmen nicht dauerhaft behoben werden können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |