|
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss ist bei summarischer Prüfung offensichtlich rechtmäßig, wenn der Fahrer nicht in der Lage ist, Konsum und Fahren zu trennen. Eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss kann bereits zur Fahrungeeignetheit führen, ohne dass es einer weiteren Sachaufklärung oder eines Drogenkontrollprogramms bedarf. Die Wiedererlangung der Kraftfahreignung setzt nach einer Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung eine einjährige Abstinenz voraus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |