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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 1,9 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Das Erreichen des Grenzwertes von 1 ng/g (bzw. ml) ist für die Annahme relevanten Cannabiseinflusses erforderlich und ausreichend. Die Behauptung, nur hin und wieder Cannabis zu konsumieren und trennen zu können, wird durch eine solche Fahrt widerlegt, und es besteht kein Ermessen der Behörde bei feststehender Ungeeignetheit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |