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Zur Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens nach einem Verkehrsunfall, insbesondere hinsichtlich der unverzüglichen Beauftragung und der Nachfrage bei Totalschaden. Bei der Nutzungsausfallentschädigung ist bei mehr als zehn Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung des Tagessatzes vorzunehmen. Kosten zur Einholung einer Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung sind nicht als vorprozessuale Rechtsanwaltskosten vom Schädiger zu erstatten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |