|
Die Verkehrssicherungspflicht bei Baustellen erfordert die Warnung vor Gefahren, die ein sorgfältiger Kraftfahrer nicht durch einen beiläufigen Blick erfassen kann, wie ein in den Straßenraum ragender, unauffälliger Metallaufsatz eines Baggers. Diese Pflicht kann über die Anforderungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie etwa der Straßenverkehrsordnung hinausgehen und verpflichtet zu zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen oder einer besonderen Kennzeichnung des Hindernisses. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |