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Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Betroffene ein zur Aufklärung von Eignungszweifeln gefordertes ärztliches Gutachten nicht fristgerecht beibringt und die Gutachtenanordnung rechtmäßig war. Eignungszweifel können sich aus einem schweren Verkehrsunfall ergeben, bei dem der Fahrer eine Synkope als Ursache angab, selbst wenn diese Angabe später in Abrede gestellt wird. Der Sofortvollzug einer solchen Entziehungsverfügung ist gerechtfertigt, wenn die Verfügung offensichtlich rechtmäßig ist und ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |