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Die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Verkehrsunfällen sind grundsätzlich notwendig. Eine Ersatzpflicht für Sachverständigenkosten besteht auch dann, wenn das Gutachten objektiv ungeeignet ist, es sei denn, dem Geschädigten ist die Auswahl des Gutachters oder die Unbrauchbarkeit des Gutachtens wegen falscher Angaben vorzuwerfen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |