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Ein Schmerzensgeldanspruch wegen einer HWS-Distorsion rechtfertigt keinen höheren Betrag als 500 EUR, wenn die Kausalität weiterer behaupteter Beeinträchtigungen als Unfallfolge nicht bewiesen ist. Ärztliche Atteste sind nicht geeignet, Zweifel an den überzeugenden Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen aufkommen zu lassen, insbesondere wenn kein organisches Korrelat für die beklagten Beschwerden gefunden wird und Vorerkrankungen als Ursache in Betracht kommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |