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Der Geschädigte muss sich im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen, wenn diese in jeder Hinsicht gleichwertig ist. Bei einem 9 Jahre alten, nicht scheckheftgepflegten und als Taxi genutzten Fahrzeug ist die Verweisung auf eine freie Werkstatt zumutbar, wenn der Schädiger die technische Gleichwertigkeit der Reparatur darlegt. Fiktive Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind dann nicht zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |