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Es bedarf der Diskussionen der Schwacke-Liste bzw. der Fraunhofer-Studie bei der Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten nach Straßenverkehrsunfall nicht. Das Gericht kann die Höhe anhand einer ggfs. elektronischen Abfrage der aktuellen Preise für die Anmietung des verunfallten Wagentypes bei den bundesweit tätigen Großvermietern schätzen. Gleiches kann bei der Regulierung durch den Haftpflichtigen erfolgen. (Leitsätze des Gerichts) |