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Die Einnahme von Kokain oder einer anderen sog. harten Droge schließt die Kraftfahrereignung unabhängig davon aus, ob der Betreffende unter der Wirkung dieser Droge ein Kraftfahrzeug geführt hat oder nicht; dabei ist schon der erste Konsum harter Drogen ausreichend. Zudem beweist der Konsum von Cannabis unter Einfluss dieser Droge die fehlende Trennung zwischen Konsum und Fahren, wobei es unerheblich ist, ob der Betreffende drogenabhängig oder regelmäßiger bzw. gelegentlicher Konsument ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |