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Führt ein Kraftfahrer ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss, beweist er, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Ein THC-Wert von 7,4 ng/ml übersteigt den Grenzwert erheblich und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Eine THC-COOH-Konzentration von 120 ng/ml legt zudem die Annahme nahe, dass der Antragsteller häufiger und über einen längeren Zeitraum Cannabis konsumiert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |