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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 2,2 ng/ml (über dem Grenzwert von 1 ng/g bzw. ml) aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Dies bestätigt jedenfalls einen im Rechtssinne gelegentlichen Konsum und führt zur Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |