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Ein Einwand ist im Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen, wenn er im Einwendungsschreiben weder ausdrücklich noch sinngemäß geltend gemacht wurde und der diesbezügliche Vortrag bereits innerhalb der Einwendungsfrist erwartet werden konnte, weil die ausgelegten Planunterlagen eine hinreichende Anstoßwirkung entfalteten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |