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Ein Fahrerlaubnisinhaber ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, wenn bei ihm von einem gelegentlichen Cannabiskonsum und einem fehlenden Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren auszugehen ist. Von einem fehlenden Trennungsvermögen kann ausgegangen werden, wenn ein Kraftfahrzeug mit einer THC-Konzentration von 2,0 ng/ml oder mehr im Straßenverkehr geführt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |