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Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums hat keinen Erfolg, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis nach summarischer Prüfung nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Die Einnahme von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) schließt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wobei bereits einmaliger Konsum genügt. Eine Wiedererlangung der Eignung ist erst nach Entgiftung, Entwöhnung und einjähriger Abstinenz anzunehmen, wofür entsprechende Nachweise vorliegen müssen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |