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Führt ein Kraftfahrzeugführer ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 33,0 ng/ml, beweist dies die fehlende Trennfähigkeit zwischen Konsum und Fahren. Ein festgestellter THC-COOH-Wert von 210 ng/ml legt zudem die Annahme eines regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Konsums nahe. Ein einzelnes Abstinenzzertifikat ist in diesem Fall nicht ausreichend; vielmehr ist für den Nachweis der Fahreignung zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung gemäß § 14 Abs. 2 FeV erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |