|
Ein Rotlichtverstoß bei einem Verkehrsunfall kann durch die Würdigung von Zeugenaussagen in Verbindung mit einem Ampelphasenplan bewiesen werden, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass eine Partei bei Grün und die andere bei Rot gefahren sein muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |