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Kann der Unfallhergang zwischen einem Pkw und einer Straßenbahn weder durch Zeugenaussagen noch durch Sachverständigengutachten sicher aufgeklärt werden, ist grundsätzlich von einer hälftigen Haftung auszugehen. Die unstreitig höhere Betriebsgefahr der Straßenbahn ist dabei mit 20 % zu bewerten, was zu einer Haftungsquote von 70 % zu Lasten der Straßenbahn und 30 % zu Lasten des Pkw führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |