|
Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, ist abzulehnen, wenn die Behörde die Aberkennung auf die Verletzung des Wohnsitzprinzips bei Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis und auf nicht ausgeräumte Eignungsbedenken wegen früheren Drogenkonsums stützt, insbesondere wenn der Antragsteller ein angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |