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Führt ein Kraftfahrzeugführer ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss und übersteigt der festgestellte THC-Wert von 2,3 ng/ml den Grenzwert von 1 ng/ml deutlich, rechtfertigt dies die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Behauptung eines einmaligen Konsums ist widerlegt, wenn die Nachweisbarkeitsdauer von THC im Blutserum nach einem Einzelkonsum (vier bis sechs Stunden) deutlich unterschritten wird, während zwischen Konsum und Fahrt eine längere Zeitspanne (hier: 17 Stunden) lag, was auf wiederholten oder regelmäßigen Konsum hindeutet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |