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Die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ist zur Schätzung des Nutzungsausfalls auch für Zeiträume geeignet, die über die übliche Mietdauer hinausgehen; die Relation des Nutzungsausfallschadens zum Wiederbeschaffungswert ist dabei unerheblich. Eine Verletzung der Schadensminderungspflicht liegt nicht vor, wenn der Geschädigte die Versicherung über sein finanzielles Unvermögen zur Ersatzbeschaffung informiert hat und ihm eine Kreditaufnahme nicht zumutbar ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |