|
Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 13,4 ng/ml, der den Grenzwert von 1 ng/ml deutlich übersteigt, beweist die fehlende Trennung zwischen Konsum und Fahren. Dies führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen feststehender Ungeeignetheit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |