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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, was bei gelegentlichem Konsum von Cannabis der Fall ist, wenn der Betroffene nicht zuverlässig zwischen Konsum und Führen eines Kraftfahrzeuges trennen kann (Nr. 9.2.2 Anlage 4 FeV). Ein einmaliger Cannabiskonsum vom Vortag kann die festgestellten THC-Werte im Blut nicht nach sich ziehen, da positive THC-Werte nach einmaligem Konsum nur etwa vier bis sechs Stunden nachweisbar sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |