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Maßgebend ist, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss die fehlende Trennung zwischen Konsum und Fahren beweist. Ein THC-Wert von 1,0 ng/ml erreicht den Grenzwert von 1 ng/g bzw. ml und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Die Behauptung, lediglich einmal Cannabis konsumiert zu haben, ist in hohem Maße tatsächlichen Zweifeln ausgesetzt, wenn die Umstände des Konsums nicht konkret und glaubhaft dargelegt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |