|
1. Ein Überladungsverstoß kann auch dann auf Fahrlässigkeit beruhen, wenn für den Fahrer Überladungsindikatoren an seinem Fahrzeug nicht feststellbar sind. 2. Die Fahrlässigkeit kann in sich in einem solchen Falle daraus ergeben, dass der Fahrer sein Fahrzeug mit einem Ladegut unbekannten spezifischen Gewichts und unbekannter Menge beladen lässt und dieses Ladegut ohne vorherige Wägung abfährt. (Leitsätze des Gerichts) |