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Die Straßenverkehrsbehörde hat bei knappen Parkplätzen den Kreis der Berechtigten für Bewohnerparkausweise nach ihrem Ermessen sachgerecht zu begrenzen. Das Anknüpfen an die Zugehörigkeit zu einer lokalen Hochschule stellt dabei ein sachgerechtes Kriterium im Rahmen der Ermessensausübung dar, insbesondere wenn der Bedarf an Bewohnerparkplätzen die vorhandenen Möglichkeiten deutlich übersteigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |