Das Verkehrslexikon

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Bewohnerparkzonen




Gliederung:


   Einleitung

Weiterführende Links

Allgemeines

Straßenrecht - Gemeingebrauch

Carsharing

Streitwert




Einleitung


Das OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.02.2008 - OVG 1 B 35.05) hat folgende allgemeine Grundsätze für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen im innerstädtischen Geschäftsbereich - hier Berlin-Steglitz - formuliert:

  1.  Werden Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage einer flächenhaften, straßenübergreifenden Konzeption angeordnet, müssen die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für jede der getroffenen Anordnungen und damit auch in Bezug auf jede Straße, die in das Gebiet einbezogen worden ist, vorliegen.

  2.  Die Feststellung einer konkreten Gefahrenlage infolge des Parkraummangels innerhalb des bewirtschafteten Gebiets setzt nicht voraus, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in allen Straßen des Gebiets gleich hoch ist. Entscheidend ist, dass die Schwelle zur konkreten Gefahr überschritten wird.

  3.  Die Bewältigung handgreiflicher Gefahrenlagen, die aus einem massiven Kurzzeitparkbedarf im Umfeld einer von Anliegerstraßen umgebenen Geschäftsstraße folgen, kann es erfordern, auch Straßenzüge im seitlichen Einzugsgebiet der Geschäftsstraße einzubeziehen, in denen der Kurzzeitparkbedarf und daraus sich ergebende Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs nicht vergleichbar ausgeprägt sind.

  4.  Die erforderliche konkrete Gefahr kann sich auch dadurch ergeben, dass beschränkende Anordnungen für den ruhenden Verkehr an den Brennpunkten zu einer Verlagerung der Parkplatzsuche in die nähere Peripherie führen.

  5.  Die hinreichende Wahrscheinlichkeit für Störungen der Sicherheit des Straßenverkehrs infolge einer Parkraummangelsituation liegt erst in solcher Entfernung von einer Hauptgeschäftsstraße nicht mehr vor, wenn es bei Berücksichtigung aller dafür maßgeblichen örtlichen Besonderheiten für den typischen Kraftfahrer auf Grund der Entfernung zu seinem eigentlichen Ziel unattraktiv wird, in (angrenzenden) Bereichen nach einem nicht gebührenpflichtigen und/oder zeitlich beschränkten Parkplatz zu suchen (wie OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 – OVG 1 S 3.02–).

  6.  Der Zuschnitt der Zonen, innerhalb derer die Bewohner von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen freigestellt werden, richtet sich nach der noch zumutbaren Entfernung zwischen Parkplatz und Wohnung innerhalb des städtischen Quartiers (regelmäßig nicht mehr als 1000 Meter). Eine flächenhafte Parkraumbewirtschaftung im Umfeld einer Hauptgeschäftsstraße kann die Einrichtung mehrerer Zonen bedingen.

  7.  Die Anordnung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen aus Gründen der Einnahmeerzielung ist von der straßenverkehrsrechtlichen Ermächtigung nicht gedeckt. Die Erzielung von Einnahmen rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Schluss, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung verfolge primär fiskalische Zwecke.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Verkehrsverwaltungsrecht

Stichwörter zum Thema Parken

Verkehrsrechtliche Anordnungen allgemein

Verkehrsrechtliche Anordnungen von Halt- und Parkeinschränkungen

Straßenrecht - Gemeingebrauch - Sondernutzung

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Allgemeines:


BVerwG v. 28.05.1998:
Der Begriff des Anwohners (§ 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG und § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 StVO) verlangt eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellort. Das setzt einen Nahbereich voraus, der in aller Regel nicht mehr als zwei bis drei Straßen umfasst. Die mosaikartige, flächendeckende Überspannung der ganzen Innenstadt in einer Großstadt durch Parkbevorrechtigungszonen ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG gedeckt.

OVG Münster v. 19.08.2003:
Die Anwohnerparkberechtigung befreit lediglich von der Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren. Sie führt jedoch nicht zu einer erhöhten Schutzwürdigkeit des Inhabers mit der Folge, dass er im Vorfeld von Abschleppmaßnahmen anders als die übrigen Verkehrsteilnehmer zu behandeln wäre.

VG Frankfurt am Main v. 08.06.2005:
Nach § 46 Abs. 1 StVO steht die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Behörde. Die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO setzt Gründe voraus, welche das öffentliche Interesse an dem Verbot, von welchem dispensiert werden soll, überwiegen. Die mit dem Verbot verfolgten öffentlichen Belange sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen die besonderen Interessen desjenigen, der die Ausnahmeerlaubnis begehrt, abzuwägen. Die Einführung von Bewohnerparkzonen dient der Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner. Den Interessen auswärtiger Verkehrsteilnehmer wird dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass das Bewohnerparkrecht nur ca. 50 % aller zur Verfügung stehenden öffentlichen Stellplätzen beschränkt ist und zudem nur in den Zeiten von 6.00 - 9.00 Uhr sowie von 15.00 - 19.00 Uhr besteht.

VG Freiburg v. 06.07.2005:
Die Erteilung des Bewohnerparkausweises erfolgt durch im Ermessen stehenden, selbständigen Verwaltungsakt. Übersteigt die Zahl der potentiell privilegierten Bewohner die Zahl der ausgewiesenen Bewohnerparkplätze, so kann die Straßenbehörde nach Ermessen den Kreis der Bewohner einschränken, denen sie einen Bewohnerparkausweis erteilt. Sachgerecht ist dabei die Differenzierung danach, wer von der Parkraumnot am stärksten betroffen ist (zB Ausschluss von Inhabern schon vorhandener eigener Stellplätze, von Zweitwohnungsinhabern, oder von Mitgliedern privater Car-Sharing-Organisationen) oder wer am nächsten in fußläufiger Entfernung von seiner Wohnung zum festgesetzten Bewohnerparkplatz wohnt.

OVG Berlin-Brandenburg v. 26.02.2008:
Werden Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage einer flächenhaften, straßenübergreifenden Konzeption angeordnet, müssen die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für jede der getroffenen Anordnungen und damit auch in Bezug auf jede Straße, die in das Gebiet einbezogen worden ist, vorliegen. Der Zuschnitt der Zonen, innerhalb derer die Bewohner von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen freigestellt werden, richtet sich nach der noch zumutbaren Entfernung zwischen Parkplatz und Wohnung innerhalb des städtischen Quartiers (regelmäßig nicht mehr als 1000 Meter). Eine flächenhafte Parkraumbewirtschaftung im Umfeld einer Hauptgeschäftsstraße kann die Einrichtung mehrerer Zonen bedingen.

VG Bremen v. 11.04.2011:
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG und nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO können in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel vollständige oder zeitlich befristete Reservierungen des Parkraums für die Bewohner vorgenommen werden. Der Begriff des Bewohners erfasst nur solche Personen, die in dem bezeichneten Bereich auch tatsächlich wohnen.

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Straßenrecht - Gemeingebrauch


Straßenrecht - Gemeingebrauch - Sondernutzung

OVG Saarlouis v. 06.03.2017:
Straßenrecht - Kriterien zur Abgrenzung Anliegerstraße - Haupterschließungsstraße im Ausbaubeitragsrecht - Parkflächen - Gehwege.

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Carsharing:


Carsharing

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Streitwert:


Streitwerte in Verwaltungsstreitsachen

OVG Bautzen v. 16.05.2014:
Das Interesse bei Streitigkeiten um Parkerleichterungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel nach § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG i. V. m. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO wird sich regelmäßig an der zeitlich befristeten Gewährung der Parkerleichterung anhand der im Geltungszeitraum ersparten Parkplatzmiete, maximal anhand des zwölffachen Betrags der Monatsmiete, bestimmen lassen, wenn eine solche durch den Bürger konkret benannt wird oder dem Gericht bekannt ist. Deshalb bleibt für einen Rückgriff auf den Auffangwert, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nr 46.14 allgemein für verkehrsregelnde Anordnungen empfiehlt, kein Raum.

BVerwG v. 13.06.2023:
Zur Rechtsnatur von Bewohnerparkgebühren, der Form ihrer Festsetzung und den zulässigen Bemessungskriterien

Verwaltungsgericht München v. 22.07.2026:
Zur Ermessensausübung bei der Erteilung von Bewohnerparkausweisen und der Berücksichtigung privater Stellplätze

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 18.06.2026:
Zur Ermessensentscheidung über Bewohnerparkregelungen und die Berücksichtigung von Anwohnerbefragungen

BVerfG v. 18.12.2018:
Verfassungsrechtliche Anforderungen an automatisierte Kennzeichenkontrollen und die informationelle Selbstbestimmung

Verwaltungsgericht Göttingen v. 26.06.2026:
Zur Auslegung des 'erheblichen Parkraummangels' bei der Einrichtung von Bewohnerparkzonen

BVerwG v. 06.04.2016:
Zur Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr und der Nachschaupflicht des Verkehrsteilnehmers

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.01.2025:
Zur Antragsbefugnis eines Anwohners gegen ein Haltverbot bei fehlender Eigenschaft als Fahrzeugführer

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.10.2024:
Kein Anspruch auf Einrichtung oder Erhalt von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen aus Anlieger- oder Gemeingebrauch

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 06.02.2024:
Zur Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes und dem fehlenden qualifizierten Interesse eines Anliegers an Parkmöglichkeiten

Verwaltungsgericht Köln v. 02.11.2022:
Zur Antragsbefugnis von Personenhandelsgesellschaften bei verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.01.2022:
Qualifizierte Anliegerinteressen bei verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.11.2025:
Zum Kernbereich des Anliegergebrauchs bei Straßenbaumaßnahmen und fehlendem Anspruch auf Parkplätze

Verwaltungsgericht Aachen v. 26.07.2024:
Antragsbefugnis für einstweilige Anordnung zur Wiederherstellung von Parkflächen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.04.2024:
Zur Reichweite des Anliegergebrauchs bei vorübergehender Straßensperrung für Kanalbaumaßnahmen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.09.2022:
Feststellungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Ermessensausübung bei Bewohnerparkausweisen

Verwaltungsgericht Aachen v. 27.01.2020:
Zur Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde bei der Erteilung von Bewohnerparkausweisen

Verwaltungsgericht Aachen v. 19.02.2019:
Kein Anspruch einer Anwaltskanzlei auf Bewohnerparkausweise als Anliegerin

Verwaltungsgericht Aachen v. 05.11.2013:
Rechtmäßigkeit einer Bewohnerparkzone; kein Anspruch auf Bewohnerparkausweis für Studierende mit Nebenwohnsitz

Verwaltungsgericht Aachen v. 06.07.2012:
Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Bewohnerparkzone und der Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

Verwaltungsgericht Aachen v. 25.08.2009:
Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises an auswärtig studierende Personen

OLG Hamm v. 10.06.2008:
Zur Bedeutung des Zusatzzeichens "Bewohner mit Parkausweis ... frei" bei Zeichen 315 "Parken auf dem Gehweg"

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 25.01.2007:
Zur Ausnahmegenehmigung für das Parken in einer Bewohnerparkzone für Nicht-Anwohner (Pflegekraft)

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 09.08.1999:
Anordnungen

VGH Baden-Württemberg v. 24.06.2022:
Bewohnerparkzone

VGH Baden-Württemberg v. 13.07.2022:
Bewohnerparkzone

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.10.2023:
Bewohnerparkzone

VGH München v. 29.11.2024:
Bewohnerparkzone

VGH München v. 14.10.2022:
Bewohnerparkzone

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht v. 28.11.2024:
Bewohnerparkzone

Verwaltungsgericht Hamburg v. 18.07.2024:
Bewohnerparkzone

Verwaltungsgericht Hamburg v. 15.11.2023:
Bewohnerparkzone

VGH Baden-Württemberg v. 14.11.2022:
Bewohnerparkzone

Sächsisches Oberverwaltungsgericht v. 21.08.2020:
Bewohnerparkzone

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