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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein medizinisch-psychologisches Gutachten die Zweifel an der Kraftfahreignung des Antragstellers nicht ausräumt und erwarten lässt, dass dieser auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. In einem solchen Fall überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Ausschließung vom motorisierten Straßenverkehr das Suspensivinteresse des Antragstellers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |