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Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung ist gerechtfertigt, wenn der Antragsteller ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt hat und der festgestellte THC-Wert von 2,7 ng/ml den Grenzwert von 1 ng/g bzw. ml deutlich übersteigt. Dies beweist die Unfähigkeit, zwischen Cannabiskonsum und Fahren zu trennen, und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |