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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder als nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies ist der Fall, wenn die Befähigung nicht durch die vorgeschriebene praktische Fahrprüfung nachgewiesen wurde, weil bei der Prüfung nicht der Fahrerlaubnisbewerber, sondern eine andere Person geprüft worden ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |