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Das Gericht kann im Rahmen des tatrichterlichen Auswahlermessens gemäß § 287 ZPO zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall den Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008 des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation zugrundelegen. Einwendungen gegen die Grundlagen der Schadensbemessung sind nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Fall bezogen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |