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Das Gericht hält den Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 aufgrund der Art und Weise der Datenerhebung nicht für eine geeignete Schätzgrundlage für Mietwagenkosten nach einem Unfall. Für eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 287 ZPO erscheint die Erhebung des Fraunhofer Instituts "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008" als geeignet. Die aus dem Fraunhofer Mietspiegel ermittelten Normalpreise sind um einen pauschalen Aufschlag von 20 % zu erhöhen, um unfallbedingte Mehrleistungen und Risiken abzugelten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |