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Bei fiktiver Schadensabrechnung hängt die Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt gegenüber einem gleichwertigen Fachbetrieb von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind Art des Schadens, Zustand des Fahrzeugs, bisherige Wartungspraxis des Geschädigten und ob eine Markenwerkstattreparatur zu einer Höherbewertung des Fahrzeugs führen würde. Bei einfachen Schäden an einem älteren Fahrzeug mit hoher Laufleistung und Vorschäden ist die Reparatur in einem qualifizierten freien Fachbetrieb zumutbar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |