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Die Gefährdungshaftung des LKW-Fahrers und -Halters bei einem Unfall mit einem 10-jährigen Radfahrer beträgt 75%. Eine Mithaftung des 10-jährigen Radfahrers wegen der Nutzung der falschen Radwegseite und einer Plastiktüte am Lenker wurde mit 25% bewertet. Das Nichttragen eines Fahrradhelmes führte mangels einer insoweit gegebenen Verpflichtung nicht zu einer Mithaftung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |