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Die Einnahme von Amphetamin sowie von Kokain schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war oder nicht. Es kommt nicht einmal darauf an, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Drogen ein Kraftfahrzeug geführt worden ist. Steht der Konsum harter Drogen fest, ist die Anordnung eines Drogenscreenings vor der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |