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Eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis darf im Bundesgebiet nicht genutzt werden, wenn die Wohnsitzvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b Richtlinie 91/439/EWG im Zeitpunkt der Erteilung nicht erfüllt waren (sog. Führerschein-Tourismus). Dies ist anzunehmen, wenn im ausländischen Führerschein ein deutscher Wohnort eingetragen ist und kein Nachweis über einen ersetzenden Studentenstatus erbracht wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |