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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Fahrerlaubnisinhaber Cannabis konsumiert hat und ein zu Recht angeordnetes ärztliches Gutachten zur Drogenbestimmung (Drogenscreening) nicht vorlegt. In einem solchen Fall ist die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen feststehend, und der Behörde steht kein Ermessen zu (§ 11 Abs. 8 FeV). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |