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Die vom BGH geforderte Nutzungsdauer von 6 Monaten ab dem Unfallgeschehen ist lediglich ein Beweisanzeichen für die Weiternutzungsabsicht des Geschädigten, nicht aber eine Fälligkeitsvoraussetzung für den klägerischen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten inklusive der Integritätsspitze. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |