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Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten ist davon abhängig, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich war; dies ist frühestens der Fall, wenn die Höhe der einzelnen Schadenspositionen feststeht. Wurde der Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten an das Mietwagenunternehmen abgetreten, so mindert dies den Gegenstandswert für die Berechnung der erstattungsfähigen Rechtsanwaltsgebühren, da dem Geschädigten dieser Anspruch zum Zeitpunkt der erforderlichen Anwaltsbeauftragung nicht mehr zustand. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |