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Das Landgericht Hagen verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 588,00 Euro nebst Zinsen an den Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls, bei dem der Beklagte zu 1) ein Rotlicht übersah und das Fahrzeug des Klägers rammte. Der Kläger hatte in diesem Zusammenhang unter anderem Ansprüche wegen zerstörter Kleidung und Werkzeuge, Schmerzensgeld, Taxifahrten und Haushaltsführungsschaden geltend gemacht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |