KG Berlin v. 17.10.2005:
Ein finanzieller Ausgleich für Pflege und Betreuung durch nahe Angehörige ist dann zu gewähren, wenn für diese Leistungen die Einstellung einer fremden Pflegekraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich in Frage gekommen wäre. Deshalb scheidet ein Ersatzanspruch für solche Betreuungsleistungen aus, die durch die besondere Nähe und Zuwendung innerhalb der Familie geprägt sind.
OLG Köln v. 26.01.2010:
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, die der Senat teilt, ist ein finanzieller Ausgleich für Pflege und Betreuung durch nahe Angehörige zu gewähren, wenn für diese Leistungen die Einstellung einer fremden Pflegekraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich in Frage gekommen wäre. Auf der anderen Seite scheidet ein Ersatzanspruch für solche Betreuungsleistungen aus, die durch die besondere Nähe und Zuwendung innerhalb der Familie geprägt sind.